Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reitverein Märkische Höfe e.V. bzw. Charlotte Otterstein und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht bzw. die Teilnahme an Reitlehrgängen und Reitkursen.
a) Reitunterricht
Der Reitunterricht kann als Stammplatz oder individuell vereinbart werden.
Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Reitverein Märkische Höfe e.V. bzw. durch den jeweiligen Reitlehrer.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort trifft der Reitlehrer in Absprache mit dem Reitschüler.
Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten/Longe 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mindestens 45 Minuten vorher zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
b) Reitkurse, Reitlehrgänge, Reitcamps
Die Dauer und Inhalte der Reitkurse, Reitlehrgänge und Reitcamps richtet sich nach den Angaben in dem jeweiligen Angebot des Reitvereins Märkische Höfe e.V.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Dazu gehören Reithose, Reithelm sowie feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Die Vergütung richtet sich nach der im Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preisliste. Einzel- und Doppelstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 48 (Einzelstunde) bzw. 36 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Die Bezahlung der Reitkurse, Reitlehrgänge und Reitcamps erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird 30 Tage vor Kursbeginn fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto des Reitvereins Märkische Höfe e.V. zu überweisen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 60 Tage vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen dem 60. und dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig, bei Stornierungen zwischen dem 30. und dem 14. Tag werden 75% fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 85% als Stornogebühr fällig. Soweit der Platz anderweitig vergeben werden kann, fällt lediglich eine Stornogebühr von 50 EUR an.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter/Betrieb, der Reitverein Märkische Höfe e.V., seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Betrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.